Um unseren Reiseteilnehmern und vor allem deren Eltern die Sorge zu nehmen, sich schutzlos einer möglichen Infektionserkrankung während einer Ferienreise ausgesetzt zu fühlen, haben wir ein umfangreiches Hygienekonzept erarbeitet.
Folgende Kurzinformationen finden Sie für:
- Abstandsregeln
- Abtrennung
- An- und Abreise / Bustransfer
- Betreuer/in – Allgemeine Voraussetzung für die Kinderbetreuung
- Betreuung & Animation
- Freizeitprogramme & Ausflüge
- Handkontakt
- Hygienemaßnahmen
- Krankmeldung – Gesundheitsbild
- Mundschutz
- Nachverfolgbarkeit möglicher Infektionsketten
- Pandemieplan
- Persönliche Arbeitsmittel
- Persönliche Schutzausrüstung
- Reinigen & Lüften
- Reiseunterlagen
- Reisevoraussetzung der Reiseteilnehmer
- Schutzmaßnahmen / Hygiene- und Verhaltensregeln
- Unterkunft & Gruppenzusammensetzung
- Unterweisung
- Verpflegung
- Zutritt außenstehender Personen
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Abstandsregeln
Nach der aktuell landesweiten Coronaschutz-Verordnung ist zu haushaltsfremden Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Je nach Landesverordnung sind jedoch in Kinderreisegruppen verschiedenster Größen innerhalb der Ferienfreizeit keine derartigen Einschränkungen erforderlich. Unsere Gästehäuser, Herbergen und Campobjekte haben dennoch vorab Vorkehrungen getroffen, um Lauf- und Verkehrswege zu verbreitern, Einengungen (durch Hindernisse) zu entfernen, Ein- und Ausgänge nach Möglichkeit zu separieren sowie eine zeitliche Entzerrung in Sanitär- und Pausenbereichen zu schaffen.
Die Abstandsregelungen werden durch Schilder, Aufkleber am Boden, Hinweistafeln und durch sonstige optische Hilfsmittel auch für Kinder verständlich dargestellt. Außerhalb der Ferieneinrichtung (z.B. bei Stadtbesuchen, am Strand, Besuchen von Kletter- und Freizeitparks, etc.) sind unsere Reiseteilnehmer angehalten, jeglichen Kontakt zu fremden Personen zu vermeiden.
Wie und wo die Abstandsregeln besonders wichtig sind, wie diese eingehalten werden können und warum sie so wichtig sind, darüber werden die Kinder während der Erstbelehrung am Anreisetag informiert und gegebenenfalls während der Ferienreise durch das LE-Tours Betreuerteam erinnert.
Abtrennungen
Während der Reise wird eine konstante Gruppenzusammensetzung festgelegt, was aber bei LE-Tours nicht neu ist. Eine Gruppe besteht in der Regel aus ca. 10 Personen, die nach Alter und Geschlecht sortiert einem/er konstanten Betreuer/in zugeordnet sind (Reisebeginn bis Reiseende).
Soweit es möglich ist, wird die Konstellation der einzelnen Gruppen ohne Mischung während der gesamten Ferienreise beibehalten. Die gemeinsame Nutzung von Räumen (Speisesaal, Spielzimmer, Sanitäranlagen, etc.) ohne Einhaltung des Mindestabstands durch unterschiedliche Gruppen, das Zusammentreffen in räumlich begrenzten Bereichen sowie das Betreten der Unterkünfte durch gruppenfremde Personen wird, wenn die aktuell geltende Verordnung es vorschreibt, vermieden.
Bei gemeinschaftlichen Aktivitäten (Strandbesuche, Freiluftdisco, Animationsspiele, etc.) mehrerer Gruppen wird ebenso auf eine räumliche Abtrennung geachtet und ggf. die Kinder auf die Einhaltung wiederholend erinnert.
An- und Abreise / Bustransfer
Die An- und Abreise unserer Reiseteilnehmer kann nicht wie gewohnt an zentraler Stelle erfolgen. Um größere Menschenansammlungen zu vermeiden und den Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten zu können, werden die Anreise (Übergabe des Kindes) und die Abreise (Abholung des Kindes) zeitversetzt und an zwei verschiedenen Standorten erfolgen.
Das Bereitstellen sämtlicher Reiseunterlagen zur Vorlage und Kontrolle bei Anreise ist zwingend erforderlich.
Anreise im Camp
Die Anreise im Camp sollte in dem angegebenen Zeitfenster erfolgen. Hierbei sollte die Anzahl der begleitenden Personen zur Übergabe des Kindes auf ein Minimum beschränkt werden. Der Weg zum Übergabeort des Kindes zur Anreise ist ausgeschildert und mittels grünem Banner „Anreise“ markiert.
Die Übergabe sollte stets unter Einhaltung des Mindestabstandes einzeln erfolgen. Vorsorglich kann eine Mund-Nasen-Bedeckung mitgebracht werden. Zusätzlich ist durch die gegebenen Umstände mit Verzögerungen zu rechnen. Personen, die das Camp betreten, müssen zur Nachverfolgbarkeit einen Besuchernachweis mit Namen, Telefonnummer und Besuchszeit ausfüllen.
Das Betreten der Unterkünfte ist aus Hygienegründen und laut Verordnung für Eltern leider nicht gestattet. Nach erfolgter Übergabe des Kindes ist das Feriengelände unmittelbar wieder zu verlassen.
Abreise im Camp
Der Ablauf der Abreise nach der Ferienfreizeit gestaltet sich ähnlich wie die Anreise. Angegebene Zeitfenster, die Minimierung der Anzahl begleitender Personen bei Abholung des Kindes sowie die Einhaltung der Hygienemaßnahmen sollten berücksichtigt werden. Der Weg zum Übergabeort zur Abreise ist ebenfalls ausgeschildert und mittels rotem Banner „Abreise“ gekennzeichnet.
Bustransfer
Trotz der Einschränkungen und der unterschiedlichen Landesverordnungen bezüglich der Fahrgastbeförderung im Reiseverkehr bietet LE-Tours die An- und Abreise mittels Bustransfer unseren Reiseteilnehmern an.
Da Abstandsregeln im Bus nicht eingehalten werden können, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht (richtet sich final aber immer nach der geltenden Verordnung des Bundeslandes). Für die Nachverfolgbarkeit ist ein fester Sitzplan vorgesehen. LE-Tours ist dennoch darauf bedacht, zusammengehörige Kinder unmittelbar nebeneinander zu platzieren.
Vor dem Einstieg sind die Hände zu desinfizieren. Erforderliches Handdesinfektionsmittel wird hierfür bereitgestellt. Der Einstieg von Personen, die nicht mit dem Bus mitfahren, ist leider untersagt.
Der Ein- und Ausstieg muss zeitversetzt und ohne Gedränge erfolgen, um unnötige Körperkontakte zu vermeiden. Bei Pausen während der Fahrt wird auf die Einhaltung der Hygienemaßnahmen durch das Betreuerteam geachtet.
Betreuer/in – Allgemeine Voraussetzung für die Kinderbetreuung
Für die Betreuung unserer Kinder haben alle Betreuer/innen in der Regel einen aktuellen bzw. vollständigen Impfschutz und zeigen keinerlei (Atemwegs-) Infektions-Symptome. Es ist sichergestellt, dass kein Betreuerpersonal als Erkrankter oder als Kontaktperson unter häuslicher Quarantäne steht, keiner bekannten Risikogruppe für schwere Verläufe von COVID-19 angehört, nicht aus einem mit nachgewiesenem COVID-19-Haushalt kommt und nicht in den vorausgegangenen 14 Tagen an einem Erkrankungsfall litt.
Jeder Betreuer/in wurde ausreichend über die allgemein empfohlenen Hygienemaßnahmen unterrichtet (Händewaschen, Desinfektion, Hustenetikette, Räumlichkeiten lüften, usw.), weiß diese gemeinsam mit den Kindern im Alltag anzuwenden, kennt den vorgeschriebenen Hygieneplan und weiß, wo ggf. eine persönliche Schutzausrüstung (Handschuhe, Mundschutz, Desinfektionsmittel, etc.) zu finden ist.
Betreuung & Animation
An der allgemeinen Betreuertätigkeit, über die Dauer der Kindesbetreuung, an der Aufsichts- und Fürsorgepflicht, den gesetzlichen Bestimmungen und Grundvoraussetzungen des Betreuerteams ändert sich grundlegend vorerst nicht viel.
Nur Programmabläufe, die Örtlichkeiten von Veranstaltungen sowie die Umsetzung und Ordnungsformen von Animationstätigkeiten werden weitestgehend dem Hygienemaßnahmen angepasst. So wird möglichst viel Programm im Freien angeboten, direkte Kontaktspiele durch Lauf- und Geländespiele ersetzt, gruppeninterne Freizeitgestaltung durchgeführt und Großveranstaltungen wie Disco oder Kino für die Einhaltung der Mindestabstände ins Freie verlegt.
Der Kontakt zwischen Eltern und Betreuer/in kann wie gewohnt telefonisch ermöglicht werden. Elternwünsche zu Hygienemaßnahmen werden, wenn möglich, weitestgehend berücksichtigt und Sorgen durch Gespräche genommen.
Freizeitprogramme und Ausflüge
In jedem Reiseziel werden verschiedenste Freizeitprogramme, Besuche und Ausflüge angeboten. Je nach Destination und Bundesland gibt es verschiedene Verordnungen und Bestimmungen hinsichtlich der Möglichkeiten, diese Freizeitgestaltungen umzusetzen oder gar durchzuführen.
Hygienevorschriften, erlaubte Personenanzahl, zeitliche Begrenzungen sowie Art und Umfang der Nutzung einzelner Freizeitangebote verhindern eine allgemeine Aussage. In der Regel sind Mindestabstände einzuhalten, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich, die Gruppengröße nicht zu überschreiten und das Händewaschen bzw. die Handdesinfektion vorgeschrieben.
Sollten einzelne Ausflüge oder Freizeitprogramme aufgrund von Unwirtschaftlichkeit oder möglicher Verstöße gegen bestehende Vorschriften und Bestimmungen nicht durchführbar sein, so werden alternative Freizeitaktivitäten angeboten oder sie können gegen anteilige Rückerstattung ersatzlos ausfallen.
Wird die Ferieneinrichtung für Ausflüge oder zur Durchführung von Freizeitprogrammen verlassen, so wird die Mitnahme einer persönlichen Schutzausrüstung (Mundschutz, Einweghandschuhe, Handdesinfektionsmittel) sowie von Erste-Hilfe-Utensilien durch die Betreuer/in gewährleistet. Eine Vermischung einzelner Gruppen wird nach Möglichkeit versucht zu vermeiden sowie die Einhaltung der Hygienevorschriften überwacht.
Handkontakt
Zur Erweiterung der Hygienemaßnahmen sollte ein direkter Handkontakt zwischen Personen (Händeschütteln, Übergabe von Gegenständen) vermieden werden. Bei pflegerischen Tätigkeiten oder bei eventueller Wundversorgung mit direktem Hautkontakt wird das Tragen von Einmalhandschuhen empfohlen.
Bei der Begrüßung oder Verabschiedung von Eltern und Kindern wird aus Hygienegründen vom Händeschütteln abgesehen.
Hygienemaßnahmen
Alle Reiseteilnehmer und Betreuer/innen sind oder werden rechtzeitig und umfangreich über die allgemeinen Hygienemaßnahmen unterwiesen. Ausreichende Hygienemittel wie Desinfektionsmittel, Einweghandtücher, hautverträgliche Reinigungsmittel werden ausreichend durch die Herbergseinrichtung sowie persönliche Schutzausrüstung durch LE-Tours zur Verfügung gestellt.
In der Regel sind Desinfektionsmittelspender vor Rezeption, Sanitärgebäude, wichtigen Einrichtungsgebäuden und der zentralen Anlaufstelle (Teamleiterbüro) angebracht. Auf Toiletten werden Papierhandtücher oder Händetrockner bereitgestellt.
Bei Reinigung der Einrichtungen ist der Zutritt von Gästen untersagt. Die Reinigungsfrequenzen werden erhöht und ggf. dem Nutzungsumfang angepasst. Hierbei wird jede Reinigung dokumentiert.
Die gemeinsame Nutzung von Arbeitsmitteln und Spielgeräten wird auf ein Minimum reduziert und ggf. bei Erforderlichkeit wiederholend desinfiziert und gereinigt.
Für eine ausreichende und für Kinder verständliche Beschilderung mit Sicherheitshinweisen (Abstand halten, Hände waschen, in die Armbeuge husten oder niesen, Desinfizieren, usw.) wird in allen zentralen Aufenthaltsbereichen gesorgt sowie zusätzlich regelmäßig durch das LE-Tours Betreuerteam hingewiesen.
Krankmeldung – Gesundheitsbild
Sollte das Gesundheitsbild eines Kindes bereits am Anreisetag Symptome einer Ansteckungskrankheit aufzeigen, kann die Reiseteilnahme verweigert werden.
Ändert sich der Gesundheitszustand eines Kindes oder Betreuers während der Reise mit Symptomen für Atemwegsinfektionen (oder andere Infektionen), Fieber oder mit Symptomen einer typischen Viruserkrankung wird der Erkrankte sofort als Vorsichtsmaßnahme isoliert und zur Abklärung einem Arzt vorgestellt. Anschließend werden die Eltern telefonisch informiert und im Verdachtsfall das Kind umgehend abgeholt.
Es wird nach den Maßgaben des Infektionsnotfallplans verfahren!
Download Infektionsnotfallplan: >>> LE-Tours Infektionsnotfallplan <<<
Mundschutz
Ist bei bestimmten Tätigkeiten oder Aktivitäten (z.B. medizinische Versorgung, gemeinsame Busfahrt, etc.) ein ausreichender Mindestabstand bzw. eine räumliche Abtrennung baulich oder betriebstechnisch bedingt nicht möglich, so ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Jeder Reiseteilnehmer und Betreuer/in ist verpflichtet mindestens zwei oder mehrere waschbare Gesichtsmasken (Mund-Nasen-Bedeckung) für die Reise mitzubringen. Diese werden dann von LE-Tours im Wechsel nach empfohlener Vorgabe gewaschen. Es ist dabei darauf zu achten, dass diese vom jeweiligen Eigentümer zweifelsfrei wiedererkannt wird und ein unfreiwilliger Austausch ausgeschlossen werden kann.
LE-Tours stellt zusätzlich für unvorhersehbare Zwischenfälle Einwegmasken als Teil der persönlichen Schutzausrüstung kostenfrei in begrenzter Anzahl in jeder Ferieneinrichtung zur Verfügung.
Nachverfolgbarkeit
Im Zusammenhang mit der Coronakrise ist die Kontaktdatenerfassung in bestimmten Bereichen von großem Interesse, um Infektionsketten aufzudecken und zu unterbrechen.
Sofern die Erfassung nach einer gesetzlichen Vorgabe oder aufgrund einer behördlichen Anordnung erforderlich ist, ist sie zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c, Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung zulässig. Maßgeblich hierfür ist die geltende Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coronavirus COVID-19, die die Führung entsprechender Listen vorschreibt.
Zur Rückverfolgbarkeit möglicher Infektionsketten sieht die Verordnung eine papiergebundene Erfassung der Kontaktdaten Name, Adresse, Telefonnummer, Zeitraum des Aufenthalts bzw. Zeitpunkt von An- und Abreise vor.
Durch die Abgabe der ausgefüllten Elternerklärung im Zusammenhang mit dem Reisevoucher wird von unseren Reiseteilnehmern lediglich eine Anwesenheitsliste geführt.
Nur Elternteile und Erziehungsberechtigte, die ihr Kind per Eigenanreise direkt in das Ferienobjekt bringen, sind verpflichtet, Name, Telefonnummer, Kundennummer und Aufenthaltszeiten zu dokumentieren.
Pandemieplan
In Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Objektbetreiber der Ferienfreizeit hat LE-Tours einen betrieblichen Pandemieplan erarbeitet, in dem Maßnahmen festgelegt sind, um Verdachtsfälle abzuklären und bei bestätigten Infektionen Kontaktpersonen ermitteln und informieren zu können.
Hierbei sind einerseits Maßnahmen der jeweiligen Herberge als auch jene von LE-Tours als Reiseveranstalter dokumentiert und nachzulesen. Der Pandemieplan beinhaltet alle wichtigen Informationen über Unterweisungen, Vorgehensweisen, Infektionsnotfallplan, Verantwortlichkeiten, Hygieneplan (Reinigungsnachweise) und Nachverfolgungsnachweise.
Download Pandemieplan: >>> Pandemieplan LE-Tours <<<
Persönliche Arbeitsmittel und Spielutensilien
Um eine attraktive Freizeitgestaltung für unsere Reiseteilnehmer sowie eine koordinierte Arbeitsweise zu ermöglichen, sind verschiedenste Arbeitsmittel (Büroutensilien, Spielgeräte, Bastelsachen, etc.) nötig.
Diese werden so verteilt und Personen (Kinder & Betreuer) zugeordnet, dass ein regelmäßiger Wechsel bestmöglich verhindert wird. Ist ein Wechsel von Arbeits- und Spielutensilien nötig, werden diese entweder unter Benutzung von Schutzhandschuhen oder nach sachgemäßer Reinigung weitergegeben.
Auch bei der Benutzung von Essgeschirr, Trinkgläsern und Besteck wird trotz Reinigung darauf geachtet, dass diese nur immer von einer Person benutzt werden.
Persönliche Schutzausrüstung
Jedes Feriencamp wird neben der Bereitstellung verschiedenster Hygieneutensilien durch die jeweilige Einrichtung zusätzlich von LE-Tours mit einer für Notfallsituationen benötigten Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) ausgestattet.
Dabei werden ausreichend Einmalhandschuhe, Gesichtsmasken (Mund-Nasen-Schutz), Desinfektionsmittel zur Oberflächenreinigung sowie Handdesinfektionsmittel im Spender sowie in transportablen Sprühflaschen bereitgestellt. Sowohl die sachgemäße Reinigung und hygienegerechte Aufbewahrung als auch die Verfügbarkeit bei Ausflügen (z.B. bei eventueller Wundversorgung unterwegs) ist damit sichergestellt.
Reinigen & Lüften
Während des Aufenthalts in den Unterkünften, in Gemeinschaftseinrichtungen, Sanitärbereichen und Speiseräumen sowie in öffentlich zugänglichen Bereichen ist häufiges und regelmäßiges Lüften erforderlich. Diese Räumlichkeiten sind durch die Reiseteilnehmer und Betreuer/innen selbstständig oder nach Aufforderung zu lüften.
Regelmäßiges Reinigen von Türklinken, Oberflächen mit häufigen Handkontakt, Spielgeräten und Kontaktstellen werden sowohl durch das Camp-Personal als auch durch das Betreuerpersonal übernommen. Hierfür kann die Erstellung eines Reinigungs- und Lüftungsplans zusätzlich hilfreich sein.
Reiseunterlagen
Mit dem Versand der Reiseunterlagen erhalten alle Kunden von LE-Tours einen herkömmlichen Reisevoucher (Reisegutschein) mit angehängtem Kontaktzettel, einem Reiseinformationsblatt sowie einer Elternerklärung in Form eines auszufüllenden Formulars.
Situationsbedingt durch die Coronakrise wurden die Reiseunterlagen angepasst und erweitert. Daher erhalten alle Kunden zu den regulären Unterlagen zusätzlich eine „Zusatzinformation zum Schutz- und Hygieneplan“, ein erweitertes Informationsblatt „Zusatzinformationen COVID-19“ und ein Formular zur Gesundheitserklärung des Reiseteilnehmers.
Grundvoraussetzung zum Antritt einer Ferienreise sind unter anderem die vollständigen Reiseunterlagen. Die vollständig leserlich ausgefüllte Elternerklärung, der Reisevoucher mit Kundennummer und Reisedaten, die auf dem Anreisetag datierte Gesundheitserklärung sowie der Krankenversicherungsnachweis (Chipkarte oder Versicherungspolice) sind hierbei zur Kontrolle vorzuzeigen.
Reisevoraussetzung
Vor Reiseantritt muss sichergestellt sein, dass alle Reiseteilnehmer gesundheitlich, psychisch und körperlich in der Lage sind, ohne vorab erkennbaren Ausfällen an der Reise teilzunehmen. Soziale Kompetenzen, Teamfähigkeit, das Befolgen von Anweisungen der Betreuer, eine erhöhte Eigenverantwortung sowie Selbstdisziplin und Selbstständigkeit müssen ebenfalls bei jedem Reiseteilnehmer vorhanden sein.
Zudem sollten jedem Reiseteilnehmer etwaige Einschränkungen und Kompromisse durch die Einhaltung der Schutz- und Hygienemaßnahmen bewusst sein. Der Antritt der Reise erfolgt, trotz einer nicht auszuschließenden Ansteckungsgefahr, stets auf eigenen Wunsch.
Es ist sicherzustellen, dass kein Reiseteilnehmer als Erkrankter oder als Kontaktperson unter häuslicher Quarantäne steht, keiner bekannten Risikogruppe für schwere Verläufe von COVID-19 angehört, nicht aus einem nachgewiesenem COVID-19-Haushalt kommt und nicht in den vorausgegangenen 14 Tagen an einem Erkrankungsfall litt. Eine dementsprechende Gesundheitserklärung ist am Anreisetag vorzulegen.
Schutzmaßnahmen
Mit der Einhaltung verordneter und empfohlener Schutzmaßnahmen können wir als Reiseveranstalter unseren Reiseteilnehmern und deren Familien helfen, sich selbst und andere Mitmenschen vor Infektionskrankheiten – auch einer Coronavirusinfektion – zu schützen.
Die Schutzmaßnahmen beinhalten hilfreiche Hygiene- und Verhaltensregeln, die wir gemeinsam mit unseren Kindern und Jugendlichen spielerisch während der Ferienreisen umsetzen können. Hierbei geht es hauptsächlich um Abstand halten, engeren Kontakt und unnötige Berührungen vermeiden, die richtige Haltung beim Husten und Niesen einnehmen, Hände möglichst vom Gesicht fernhalten, regelmäßiges und gründliches Händewaschen sowie das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen.
Download Schutzmaßnahmen: >>> Schutzmaßnahmen LE-Tours <<<
Unterkunft und Gruppenzusammensetzung
Die Unterkünfte und deren Einteilung im Belegungsplan erfolgt neben der altersspezifischen und geschlechtlichen Trennung nach baulicher Größe, Aufstellung des Mobiliars und jeweis geltender Verordnung des Bundeslandes. Auf regelmäßiges Lüften der Unterkünfte wird stets geachtet.
Jeweils ca. 8-15 Kinder und ein/e Betreuer/in bilden im Optimalfall eine Einheit, die während der Ferienfreizeit unmittelbar und kontinuierlich eine konstante Gruppe darstellt und mit anderen Gruppen nicht vermischt wird. In dieser Zusammensetzung kann vom Mindestabstand abgesehen werden.
Unterweisung
Wie im Pandemieplan beschrieben, sind alle beteiligten Personen (Eltern, Betreuer/innen, Reiseteilnehmer, Mitarbeiter, Dienstleister, usw.) der durchzuführenden Ferienreise über Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionen oder Ausbreitungen des COVID-19 umfänglich zu informieren. Hierbei stehen die Verständlichkeit und Wichtigkeit dieser Maßnahmen im Vordergrund, diese sind unbedingt im eigenen Interesse und aus Solidarität gegenüber anderen Personen einzuhalten.
Unsere eingesetzten Betreuer haben vorab eine ausreichende Unterweisung bzw. umfangreiches Informationsmaterial erhalten und werden zusätzlich während des ersten Teammeetings am Anreisetag durch den jeweils eingesetzten Teamleiter in die Schutzstandards eingewiesen.
Alle Eltern erhalten im Vorfeld mit dem Versand der Reiseunterlagen eine Vielzahl von Reiseinformationen, Zusatzinformationen zum Schutz- und Hygieneplan, Zusatzinformationen zu COVID-19, Maßnahme-Pläne, wichtige Links zur Eigenrecherche sowie zusätzlich die vorliegende Informationszusammenstellung als Download bereitgestellt.
Alle Reiseteilnehmer von LE-Tours wurden im Optimalfall durch die zur Verfügung gestellten Informationen über etwaige Einschränkungen, Kompromisse und über die notwendigen Schutz- und Hygienemaßnahmen während der Ferienfreizeit durch die eigenen Eltern oder Erziehungsberechtigten aufgeklärt.
Zudem erhalten alle Kinder und Jugendliche zu Reisebeginn neben der allgemeinen Erstbelehrung zusätzlich eine Unterweisung über die einzuhaltenden Schutz- und, Vorsorgemaßnahmen, Handlungsweisen bei auftretenden Notfällen und eine Erklärung der aufgestellten Hinweistafeln. Während der Reise werden die Kinder zusätzlich durch das LE-Tours Betreuerpersonal bei Vergessenheit oder Missachtung wiederkehrend an die Einhaltung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen erinnert.
Verpflegung
Alle Reisen mit LE-Tours beinhalten eine Vollverpflegung. Auch hier werden Veränderungen und Anpassungen bei der Einnahme der Mahlzeiten aufgrund der Hygienevorschriften unumgänglich sein.
Die Verpflegung erfolgt nicht, wie gewohnt, in Buffetform und zeitgleich gemeinsam mit allen Gruppen. Das Essen wird von einer Person (Betreuer/in) ausgegeben. Sitzpläne werden nach Mindestabstand eingerichtet und gekennzeichnet sein und die Einnahme der Mahlzeiten erfolgt stets gruppenintern.
Je nach Reisedestination und der dort geltenden Landesverordnung kann bei Betreten der Speiseräume und bei Essenausgabe das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich sein. Lässt das Wetter es zu, können Speisen auch außerhalb eingenommen werden.
Zutritt außenstehender Personen
Der Zutritt und der Kontakt außenstehender Personen im Wirkungsbereich unserer Ferienfreizeit wird auf ein erforderliches Minimum beschränkt und nach Möglichkeit verhindert. Sollten beispielsweise durch Besuche von Eltern (z.B. bei frühzeitiger Abreise) oder bei Wechsel des Betreuerpersonals der Zutritt unumgänglich sein, so ist eine vorherige Anmeldung und eine Unterweisung über die einzuhaltenden Maßnahmen des Infektionsschutzes genauso nötig, wie die Dokumentation bei Zutritt und beim Verlassen des Geländes.
Der Zutritt in die Schlafunterkünfte unserer Reiseteilnehmer, das Teamleiterbüro sowie den Quarantänebereich ist generell untersagt. Eingeschränkte Bereiche sind markiert und Hinweisschilder ggf. aufgestellt.
Jeder Gast, technisches Personal (Anlieferer, Busfahrer, etc.) und begleitende Erziehungsberechtigte (bei Übergabe und Abholung des Kindes) müssen für die Nachverfolgbarkeit Name, Datum, Telefonnummer, Datum und Zeit ihres Zutritts in einem hierfür ausgehändigten Formular eintragen. Dieses muss auf Verlangen der zuständigen Behörde ausgehändigt werden. Während der Aufbewahrungspflicht von 4 Wochen nach Verlassen des Objekts wird das Dokument von LE-Tours gegen Missbrauch Dritter verschlossen aufbewahrt und anschließend sachgemäß und nachweisbar vernichtet.
Aktuelle Informationen rund um das Corona-Virus finden sie hier:
>>> Information zum Coronavirus <<<
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Informationsquellen: Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration RKI – Robert Koch Institut DGUV – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung BZgA – Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Bundesministerium für Gesundheit … und weitere… stand Juni 2020 Download Sicherheitsstandards: >>> Sicherheitsstandards <<< ________________________________________________________________________________________Für Fragen, Anregungen oder Unklarheiten rund um das Sicherheitskonzept oder zu Vorsorgemaßnahmen haben, kontaktieren Sie uns bitte vor der Reise telefonisch unter 0341 – 525 580 94 oder schreiben Sie uns an info@le-tours.de. Wir sind für Sie da!